Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Vollkaufleuten, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungengelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.2 Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2. Angebot, Auftragsdurchführung

2.1 Unser Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.

2.2 Wir sind berechtigt, mit der Ausstrahlung der Werbesendung und den sonstigen Nebenleistungen Dritte zu beauftragen.

2.3 Der Auftraggeber ist über die Art und Weise der von uns durchzuführenden Werbung unterrichtet.

2.4 Einschaltzeit und Platzierung im Programmablauf werden von uns bestimmt.

3. Preise, Zahlungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwert steuer.

3.2 Die monatlichen Sendepreise sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung, zur Zahlung fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

3.3 Nebenleistungen wie Produktionskosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Absatz 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu.

3.5 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt.

4. Gewährleistung

4.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Tag der ersten Werbesendung für uns unverbindlich.

4.2 Die angegeben Wiederholungen verstehen sich als groben Richtwert und können nicht garantiert werden. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Anzahl der Wiederholungen innerhalb der vereinbarten Gesamtsendezeit zu variieren.

4.3 Bei Ausfallzeiten, die über 10% der monatlichen Sendezeit liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallzeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden – für den Auftraggeber unentgeltlichen – Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10% der monatlichen Sendezeit (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns nicht auszugleichen.

4.4 Wird uns durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z. B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Gebäuden, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unserem Vertragspartner eintreten – die Leistung für einen Zeitraum von mehr als 1 Monat unmöglich oder unzumutbar, so sind wir und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei und die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber gegen uns keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

5. Haftung, Verjährung

5.1 Soweit in diesen Bedingungen keine andere Regelung enthalten ist, haften wir nur für Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung ist beschränkt auf die Vertragssumme dieser Vereinbarung.

5.2 Die Haftungsregelung nach vorstehender Ziffer gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Freistellung von Ansprüchen Dritte

Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendung geltend machen. Die hierdurch bei uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Das Vertragsverhältnis kann von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

a) der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren beantragt ist;

b) der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt;

c) außergewöhnliche und unverschuldete Umstände im Sinne von Ziffer 4.3 unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen;

d) die Anlage mangels Auslastung wirtschaftlich von uns nicht oder nicht mehr zu betreiben ist.

7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund von Ziffer 7.1 a) bis c) oder aus einem sonstigen in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden. Der Schaden bemisst sich hierbei aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt abzüglich einer Abzinsung in Höhe des im Zeitpunkt der Kündigung gültigen Basiszinssatzes, höchstens jedoch 5% p. a. Soweit uns der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist, ist dieser maßgebend.

7.4 Bei Kündigungen nach Ziffer 7.1 c) und d) stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu.

7.5 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

8.1 Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder)

8.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes, d. h. internationaler Vereinbarungen.